Verein „Kleine Galerie St. Georg – Hospitalkapelle Grimma e.V.“

Seit 2021 übernimmt der Verein „Kleine Galerie St. Georg – Hospitalkapelle Grimma e.V.“ den Betrieb der Kapelle. Der Verein zählt zur Zeit ca. 10 Mitglieder. Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:

  • 1. Vorsitzender: Gerd Müller-Schramm
  • 2. Vorsitzender: Bernd Aurig
  • Schatzmeister: Sven Hofmayer

Die Satzung des Vereins finden Sie hier. Eine Broschüre zum Verein können Sie hier herunterladen.

Wenn Sie uns bei der Gestaltung der Ausstellungen unterstützen möchten, dann melden Sie sich bitte bei

sprechen Sie uns einfach vor Ort an oder werden Sie Mitglied:

Antrag auf reguläre Mitgliedschaft
Antrag auf Fördermitgliedschaft

Wir würden uns auch über eine einmalige Spende freuen. Ein Quittung stellen wir gern aus. Die Kontoverbindung lautet:

Sparkasse Muldental
IBAN: DE55 8605 0200 1041 0575 19

Stiftung St. Georgenhospital

Bei der Stiftung „St. Georgenhospital“ handelt es sich um eine rechtsfähige Stiftung. Sie wird als kommunale Stiftung geführt. Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke.

Der Stiftungszweck soll insbesondere verwirklicht werden durch die Unterstützung von bedürftigen Personen im Sinne von § 53 der Abgabenordnung, also Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind, Personen, die in Abhängigkeit von Suchtmitteln geraten sind und Kindern und Jugendlichen aus bedürftigen Familien. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Stiftungsmitteln besteht nicht.

Stiftungsorgane sind der Vorstand und der Beirat. Der Vorstand besteht aus dem Bürgermeister kraft Amtes und vier weiteren Stadträten, die vom Stadtrat bestellt werden. Der Stiftungsbeirat besteht aus dem Sozialamtsleiter der Stadt Grimma kraft Amtes, je einem Vertreter der evangelischen und der katholischen Kirche und zwei weiteren Personen, die vom Stadtrat bestellt werden, aber nicht Stadträte oder Vorstandsmitglieder sein dürfen. Der Stiftungsbeirat soll den Vorstand bei der Realisierung des Stiftungszweckes beraten.

Das Vermögen der Stiftung „St. Georgenhospital“ besteht im wesentlichen aus Grundbesitz. So gehört z.B. das Grundstück, auf dem die Hospitalschenke steht, auch zum Eigentum der Stiftung. Im wesentlichen aus Miet- und Pachteinnahmen wird der Stiftungszweck realisiert. Sehr dankbar werden Spenden entgegengenommen.

Seit 1995 ist die Stiftung „St. Georgenhospital“ Träger der Kleiderkammer. Diese befindet sich jetzt im Gewerbegebiet der TLG Gewerbepark Grimma GmbH. Sachspenden in Form von sauberer und gut erhaltener Kleidung etc. sind hier stets sehr willkommen. Nutzer dieser Einrichtung sind vorwiegend alleinerziehende Mütter, Rentner, Arbeitslose, Aussiedler und Asylbewerber, die durch die dort tätige Angestellte oft auch Rat und Hilfe bei Alltagsproblemen erhalten.

Weiterhin ist die Stiftung „St. Georgenhospital“ Träger des Projektes „Mehrgenerationswohnen“ mit Betreuungsangeboten im PH9. Mit Hilfe von Arbeitsförderungsgeldern beschäftigt die Stiftung hier 6 Sozialhelferinnen, die den Bewohnern Hilfe bei täglichen Verrichtungen (Ankleiden, Waschen, Essenzubereitung, Besorgungen, Behördengängen, Pflege bei leichter Erkrankung) leisten und damit Hilfebedürftigen das Verbleiben in einer eigenen Wohnung ermöglichen. Damit wird die Eigenverantwortlichkeit und Selbständigkeit betreuungsbedürftiger Bürger erhalten. Die Inanspruchnahme des Dienstleistungsangebotes regelt sich nach dem Bedarf des Einzelnen und ist vollkommen freiwillig. Der Treffpunkt PH 9, der in den Räumlichkeiten der ehem. Gaststätte eingerichtet wurde, soll die Kontaktmöglichkeiten der Hausbewohner untereinander und mit Bürgern des Wohngebietes verbessern und ein breiteres Veranstaltungsangebot ermöglichen.

Während des Bestehens der DDR erzielte die Stiftung, aufgrund deren Grundstückspolitik, kaum Einnahmen. Dies hatte auch Auswirkungen auf die Jahre nach 1990. Zur Währungsunion war der finanzielle Anfangsbestand gleich Null und die Stiftung war außerdem mit Schulden belastet. Die finanzielle Situation hat sich jetzt soweit verbessert, dass nach und nach Instandsetzungsmaßnahmen realisiert werden konnten und können und auch Mittel zur Realisierung des Stiftungszweckes zur Verfügung stehen.

Seit 1836 besteht die Stiftung ununterbrochen bei der Stadt Grimma. Im Jahre 1993 wurde der Stiftung eine neue gesetzeskonforme Satzung gegeben. Die öffentliche Bekanntmachung der Neufassung der Satzung der Stiftung „St. Georgenhospital“ in der seit dem 25.06.2001 geltenden Fassung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Grimma vom 28./29. Juli 2001.

Anfragen zur Stiftung „St. Georgenhospital“ richten Sie bitte an die
Stiftung „St. Georgenhospital“ c/o Stadt Grimma, Markt 16/17, 04668 Grimma.